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E-Mail
Marketing Know How |
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| Warum
Ihr Unternehmen E-Mail-Marketing nur mit bestätigtem Opt-In
betreiben sollte |
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Autor: Karsten Büttner, Online-Marketing-Praxis
Als Herausgeber eines Newsletters oder einer Mailingliste können
Sie richtig ins Schwitzen kommen. Dann nämlich, wenn Sie beschuldigt
werden, unverlangt E-Mails zu versenden. Sperren beim Provider, mögliche
Verfahren vor der Tür... - Panikmache? Keineswegs. Sie sollten
sich besser drum kümmern.
Wer heute einen Newsletter oder eine Mailingliste zum Abonnement anbietet,
sollte sich auf alle Fälle den Bezugswunsch bestätigen lassen.
Ansonsten begibt sich der Betreiber auf dünnes Eis.
Im Zweifelsfall
muss er nämlich nachweisen, dass der E-Mail-Empfänger seines
Newsletters oder seiner Mailingliste dem Bezug auch wirklich zugestimmt
hat.
Kaum ein Unternehmen, das nicht einen Newsletter oder eine Mailingliste
zur Interessentenbindung einsetzt. Während die technische Einrichtung
einfach ist, lauern bei der Organisation etliche Fallstricke.
Der
Hintergrund: in ein Web-Formular kann jeder eine beliebige E-Mail-Adresse
eintragen. Eintragender und Mail-Empfänger müssen also
nicht identisch sein. Damit sind Ärger und im Extremfall Rechtsstreitigkeiten
vorprogrammiert.
Einfaches Opt-In
Einfaches Opt-In bedeutet,
dass der Interessent ein Web-Formular ausfüllt
oder per E-Mail den Bezug einer Mailingliste oder eines Newsletters
ohne Rückfragen bestellt.
Beim einfachen Opt-In ist nicht sicher gestellt, dass der Eintragende und der Inhaber der eingetragenen E-Mail-Adresse
identisch sind.
Ein einfaches Opt-In ist dann ausreichend, wenn Sie
an Ihre Hausliste schreiben. Gemeint ist damit, dass Sie die Voraussetzungen
einer
Kontaktaufnahme per E-Mail erfüllen: Es besteht eine nachweisliche
Kundenbeziehung.
Angenommen, jemand hat bei Ihnen eingekauft und Sie
möchten
ihn regelmäßig über andere Produkte oder weitere
Dienstleistungen informieren. Dann genügt es, ihm eine Mail
zu schicken,
in der ihm der Bezug eines Newsletters angeboten wird.
Ungeschickt
wäre es, ein grundsätzliches Interesse vorauszusetzen
und unaufgefordert regelmäßige Informationen zu schicken.
...
verlobt - verheiratet
Bestätigtes Opt-In (Double Opt-In)
ist für
einen Betreiber der sichere und nachweisbare Beweis für eine erteilte
Erlaubnis. Ein Interessent meldet über ein Web-Formular Interesse
an (verlobt) und sagt in einem zweiten Schritt "Ja" zum Abonnement
(verheiratet). Nur wenn er diese Erklärung abgibt, erhält
er den Newsletter.
Bestätigtes Opt-In lässt keinen Zweifel mehr am gewünschten
Bezug, da derjenige, der die Bestätigungs-Mail abschickt, willentlich
und wissentlich dem Bezug zustimmt.
Anders gesagt: Wenn ich Ihre E-Mail-Adresse
(aus welchen Gründen
auch immer) in ein Web-Formular für den Bezug eines Newsletters
eintrage, erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte um Bestätigung.
Da erst mit der Bestätigungs-Mail der Bezug eines Newsletters
aktiviert wird, müssen Sie als Nicht-Interessent nichts weiter
tun.
Doppelt heißt mehr Aufwand?!
Der Begriff Double Opt-In ist eine
Fehlschöpfung der Marketer.
Denn er suggeriert, dass man sich doppelt oder zweifach anmeldet. Damit
schwingen Begriffe wie Bürokratismus, Umständlichkeit und
unnützer Zeitaufwand mit. Vielleicht gibt es für den deutschsprachigen
Raum noch die Möglichkeit, einen anderen Begriff zu prägen:
etwas wie "bestätigtes Abo" oder "Adresse mit ausdrücklichem
Einverständnis". Doch das klingt weder elegant noch einprägsam.
Vorschläge werden also noch gerne entgegen genommen.
E-Mail wird nur durch Erlaubnis wertvoll
Nur was kostet, wird wertvoll.
Und da sind wir endlich angekommen in der Welt des wirklichen Marketings
jenseits des Hypes, dass man mit
dem Internet alles "umsonst" bekommt.
Andere Zahlenspiele: Gehen mit doppeltem Opt-In Abonnenten verloren?
Immer
wieder werden Zahlen genannt, dass doppeltes Opt-In bis zu 50 Prozent
Abonnenten kostet. Doch nicht das Verfahren als solches, sondern
die Durchführung ist häufig schuld an dem Rückgang.
Während den einen es egal ist, ob 50 Prozent "zu dumm" sind,
schmerzt es andere, auch nur einen Interessenten zu verlieren. Doch
das einfache Opt-In oder gar ein Opt-Out bieten keine wirkliche Alternative.
Vordergründig haben Sie zwar höhere Bezugszahlen.
Doch was
nutzen blanke Abonnentenzahlen. Angesichts einer zunehmend größer werden Wahrscheinlichkeit, dass auch die Zustellung
von E-Mails künftig Geld kosten wird, ist es aberwitzig nur
auf Zahlen zu schielen.
Auf was es am Ende ankommt, ist die Qualifizierung
von Kontakten.
Nicht immer lassen sich der Start von doppelten Opt-In
und ein Rückgang
der Abonnentenzahlen miteinander in Verbindung bringen. Nur wenn
gleiche Werbeanstrengungen in den Vergleichszeiträumen gegeben
sind, sind überhaupt Schlüsse möglich.
Betrachten wir
aber zunächst, warum es überhaupt im Zusammenhang
mit Doppeltem Opt-In zu Rückgängen der Abonnenten-Zahlen
kommen kann. Die Hauptgründe für den Rückgang sind:
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Text enthält keine klare
Anleitung, was zu tun ist Grund für doppeltes Opt-In wird
ungenügend dargelegt |
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Text ist zu lang und enthält zu viel
für den Bestätigungsvorgang nicht relevante Informationen |
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Betreffzeile zu unspezifisch, E-Mail wird
nicht wahrgenommen |
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Bestätigung zu umständlich (über
erneuten Webzugang) |
Tipp
Klären Sie Ihre Abonnenten auf, warum Sie eine doppelte Bestätigung
benutzen. Noch ist das bestätigte Opt-In kein Selbstläufer
und dem Normalverbraucher bekannt. Doppeltes Opt-In ist in Deutschland
eher ein Spezialisten-Thema. Es ist nun Ihre Aufgabe, die Besucher
Ihrer Website darüber zu informieren,
warum Sie für Ihre Newsletter oder Mailinglisten eine Anfrage
und eine Bestätigung benutzen. Suchen Sie Bilder, um den Vorgang
zu beschreiben.
Der technische Aspekt
Grundsätzlich gibt es zwei Verfahren, wie
ein Abonnement bestätigt
werden kann.
Bestätigung durch Link auf Website
Bei diesem Verfahren erhält
der Interessent eine E-Mail mit einem "personalisierten" Link,
den er anklicken muss. Er landet auf der Bestätigungsseite der
Website des Newsletter-Betreibers. Dieses Verfahren kann Abonnenten
kosten. Die Gründe:
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die (meist) automatisch erzeugten
Links sind zu lang und können nicht einfach angeklickt werden,
weil sie umbrechen |
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einige Mail-Clients haben keine Möglichkeit
zum direkten Klicken |
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das Verfahren ist zu umständlich und
zeitraubend: online gehen - auf Link klicken - auf der Website
eventuell erneut klicken - zusätzlichen Text wahrnehmen |
Bestätigung per E-Mail
Die Bestätigung per E-Mail ist die
elegantere Lösung, weil
sie für den potenziellen Bezieher einfach ist. Zwei Techniken
dafür sind in Gebrauch:
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er klickt einfach nur auf "Antwort" |
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er klickt auf einen (automatisch generierten)
Link |
Begrenzte Erlaubnis
Die Bestellung eines Produktes bedeutet nicht automatisch
die Zustimmung zum Bezug eines Newsletters oder eines anderen regelmäßigen
E-Mail-Kontaktes. Eine Erlaubnis für den E-Mail-Kontakt gilt immer
nur fallweise. Der Bezug des Newsletter XY bedeutet nicht, dass Sie
als Herausgeber an alle Ihren neuen Newsletter ABC schicken dürfen.
Sie
könnten sich möglicherweise durch Ihre Allgemeinen
Geschäftsbedingungen absichern, in denen Sie sich ausdrücklich
mit dem Bezug eines Newsletters weitgehende Rechte vom Bezieher einräumen
lassen. Doch Freunde machen Sie sich durch solch ein Verfahren nicht.
Tipp
Wenn jemand Ihre Software zur Evaluation herunterlädt, ein
Tutorial bestellt oder ein kostenloses E-Book anfordert, geben Sie
ihm gleich
die Möglichkeit Ja oder Nein zum regelmäßigen Bezug
eines Newsletters zu sagen. Dennoch wird es - je nach Newsletter -
eine Zahl von Leuten geben, die die endgültige Zustimmung verweigern.
Hier sind die Gründe:
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Bezug nicht gewünscht (jemand
anders hat Adresse eingetragen) |
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Bezugswunsch wird nicht erinnert oder ist
nicht ausgeprägt |
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Bezug des Newsletters war mit dem Herunterladen
einer Demo-Software oder anderer
Materialien gekoppelt |
Dieser Anteil kann je nach Newsletter zwischen 1 und 15 Prozent liegen.
Allerdings können Sie diese Gruppe ignorieren, weil es sich dabei
um nicht wirklich Interessierte handelt.
Außerdem werden Sie wahrscheinlich auch eine Differenz in
Ihren Logfiles zwischen den Personen, die auf der Anmeldeseite gewesen
sind und den tatsächlichen Abonnenten finden.
Wenn die Differenz
nicht astronomische Dimensionen einnimmt, können Sie erst einmal
davon ausgehen, dass einige Neugierige sich doch gegen den Bezug
ausgesprochen haben.
Wettbewerbsvorteile für erlaubsnis-basiertes
Marketing
Ein Unternehmen,
das E-Mails nur an Leute schickt, die dem Bezug ausdrücklich
zugestimmt haben, hat einen mehrfachen Wettbewerbsvorteil:
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es unterscheidet sich von Spam-Versendern
und wird als gewünschte Kommunikation besser wahrgenommen |
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es tut etwas für eine langfristige Kunden-
und Interessenten-Beziehung |
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es tut etwas für eine dauerhafte Geschäftsgrundlage |
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es kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren
ohne lästige juristische Auseinandersetzungen führen
oder abwenden zu müssen |
Fazit
Doppeltes Opt-In bedeutet also, dass die so erstellte Adressenliste
wirklich erlaubnisbasiert ist. Doppeltes Opt-In ist der Standard für
eine legale, sich von unerwünschten E-Mails (Spam) unterscheidende
Kommunikation. Doppeltes Opt-In ist ein Baustein dafür, E-Mail
als gutes Kommunikationsmittel zu erhalten. |
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